Arbeitssicherheitsschuhe

von cordmedia | Juli 8, 2021

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Arbeitssicherheitsschuhe 

 Der Arbeitssicherheitsschuh gehört heutzutage in vielen beruflichen Branchen zur persönlichen Schutzausrüstung. Allerdings ist das Fußbett nicht auf jeden Fußtyp mit seinen möglichen Beschwerden individuell zugeschnitten.

Die Neuregelung der DGUV 112-191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in baumustergeprüfte Arbeitsschuhe eingelegt werden dürfen.

Daher ist die bisherige Vorgehensweise, private Einlagen in Arbeitssicherheitsschuhen zu tragen nicht mehr zulässig.

Mit der Neuregelung soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften der Arbeitsschuhe wie Antistatik und Resthöhe der Zehenschutzkappe erhalten bleiben.

Hier können wir mit speziell entwickelten Einlagen für Arbeitsschuhe nach DGUV-Regel 112-191 * helfen!

Orthopädische Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe erfordern spezielle Rahmenbedingungen. Die Einlagen müssen antistatisch wirken und antibakteriell sein. Die von uns verwendeten Einlagen erfüllen diese Anforderungen.

Außerdem bieten wir Ihnen für die Einlagenversorgung zertifizierte semi. orthopädische Arbeitssicheitsschuhe an.

* DGUV 112-191 = Berufsgenossenschaftliche Regel für die Benutzung von Fuß- und Beinschutz

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Wie kann ich Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe beantragen?

Arbeitssicherheitsschuhe, Einlagen und/-oder Schuhzurichtungen
(Baumustergeprüft nach DGUV 112-191)

Diese werden von dem Kostenträger in den meisten Fällen komplett getragen,

Ihrem Arbeitgeber entstehen nur die Kosten des Arbeitgeberanteils. Wenn eine Versorgung durch Nestler Orthopädie GmbH erfolgt und die Arbeitsschuhe über uns bezogen werden, besteht die Möglichkeit auch die Kosten der Arbeitssicherheitsschuhe bei der Rentenversicherung einzureichen, hier fällt nach Kostenübernahme

i.d.R nur der übliche Arbeitgeberanteil an.

Im Bespiel beim Kostenträger Deutsche Rentenversicherung benötigen Sie:

Angaben zu ihrer Beschäftigung und Gründen der Beantragung

  • G0130 (Antrag auf Leistung)
  • G0133 (Kostenübernahme für Hilfsmittel)

Notwendigkeitsbescheinigung 

  • G0134 (Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers

Ärztlicher Befundbericht

  • Formular 57028 (Ärztlicher Befundbericht)

 

Nachfolgen finden Sie den Download zu den Anträgen verschiedener Kostenträger.

Arbeitssicherheitsschuhe
Deutsche Rentenversicherung

Antrag für Erstlieferung
von Einlagen für Arbeitsschuhe

Deutsche Rentenversicherung

Antrag für Nachlieferung
von Einlagen für Arbeitsschuhe

Bundesagentur für Arbeit

Antrag bei Erst- oder Nachlieferung
von Einlagen für Arbeitsschuhe

Landeswohlfahrts Verband

Antrag für Erst- oder Nachlieferung
von Einlagen für Arbeitsschuhe